Unfallversicherung
Sicher geschützt bei Unfällen im täglichen Leben
Obwohl es in der Unfallversicherung auch die Variante der Unfallrente gibt, eignet sich die Unfallversicherung auf keinen Fall als Ersatz für eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, es sei denn letztere könnten aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht vereinbart werden.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?
Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist die Zahlung eines Geldbetrages im Falle einer Unfallinvalidität. Der prozentuale Invaliditätsgrad wird dabei in Abhängigkeit von der körperlichen Beeinträchtigung nach einer vertraglich vereinbarten Gliedertaxe festgestellt. Je höher der prozentuale Invaliditätsgrad ist, desto höher fällt die finanzielle Leistung bis maximal zur Versicherungssumme aus.
Aus diesem Grund gilt bei der Vereinbarung der Unfallversicherung ein besonderes Augenmerk auf die Gliedertaxe. Die Gliedertaxe gibt vor für welche Körperteile und –Funktionen welche Prozentwerte angesetzt werden. Generell sollte darauf geachtet werden, dass die Stimme in der Gliedertaxe Berücksichtigung findet. Berufe, bei denen es auf besondere körperliche Fähigkeiten ankommt, sollten darauf achten, dass die Gliedertaxe den Anforderungen an den Beruf besonders Rechnung trägt. So sind beispielsweise Ärzte und Feinmechaniker gut beraten auf eine hohe Berücksichtigung von Beschädigungen der Finger und der Hand zu achten.
Zusätzlich wird die Leistung von der vereinbarten Progression beeinflusst. Die Progression führt bei höheren Invaliditätsgraden zu einer verhältnismäßig höheren Leistung, die auch deutlich über die Versicherungssumme hinaus gehen kann. Je höher der Grad der Invalidität ist, desto höher wird die Schadensersatzleistung. Daher führt eine hohe Progression zu einer stärkeren Berücksichtigung schwerer Unfälle, während bei leichten Unfällen kaum eine Wirkung besteht.
Die Unfallversicherung kennt zusätzliche Leistungsbausteine die wahlweise kombiniert werden können:
- Das Unfalltagegeld, dass einen täglichen Betrag auszahlt, während der Versicherungsnehmer in Folge eines Unfalls krankgeschrieben ist
- Das Unfallkrankenhaustagegeld, dass einen täglichen Betrag auszahlt, während der Versicherungsnehmer als Unfallfolge im stationär behandelt wird
- Leistungen für kosmetische Operationen
- Bergungskosten
- Leistungen für Unfalltod des Versicherungsnehmers
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Der Begriff des Unfalls ist versicherungstechnisch eng gefasst. Die Unfallversicherung kennt viele Einschlüsse, die den Unfallbegriff erweitern oder typische Ausschlüsse abmildern und damit einen besseren Schutz bereitstellen.
Beispielhaft seien genannt:
- Verschlucken giftiger Substanzen (wichtig für Kinder)
- Erfrierung
- Ersticken
- Mitversicherung von Unfällen unter Alkoholeinfluss (sonst oft ausgeschlossen!)
- Kriegsrisiko
- Infektionsrisiko
- Strahlenschäden
- Tauchrisiko
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Dagmar Belli,
Versicherungsfachfrau (IHK)
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