Privathaftpflicht

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    Privathaftpflicht

    Für jeden Privatkunden ist die Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung. Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BBG) ergibt sich eine Ersatzpflicht für alle Schäden, die man – vorsätzlich oder fahrlässig – einem Dritten zufügt.

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Leistungen in der Privathaftpflichtversicherung

Grundsätzlich gelten alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat, als Bestandteil des Versicherungsschutzes. Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind.

Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Aufgaben einer Privathaftpflichtversicherung

Je höher die Versicherungssumme ist, desto besser, denn die Ersatzpflicht ist in der Höhe unbegrenzt und kann daher existenzbedrohende Größenordnungen erreichen. Mindestens sollte jedoch 5 Mio. Euro als Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gewählt werden.

Aufgaben einer Privathaftpflicht

  • Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
  • die Wiedergutmachung des Schadens in Form der Zahlung eines Geldbetrages, wenn die Ansprüche berechtigt sind
  • die Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzansprüchen (passiver Rechtsschutz)

Kommt es also wegen unberechtigter oder überhöhter Schadenersatzansprüche gegen Sie zu einem Rechtsstreit, so führt der Versicherer diesen für Sie und übernimmt sämtliche Kosten.

Privathaftpflicht

Wichtige Einschlüsse im Versicherungsschutz und zu beachtende Ausschlüsse:


Die wichtigsten Beispiele für Einschlüsse

  • von deliktunfähigen Kindern verursachte Schäden (i.d.R. Kinder unter 7 Jahre)
  • Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen
  • Schäden im Rahmen von Gefälligkeiten (z.B. Nachbarschaftshilfe)

Darüber hinaus bietet die Privathaftpflicht oft Erweiterungen, die nicht direkt mit der Haftung in Zusammenhang stehen, aber durchaus interessant sein können.

Das bekannteste Beispiel hierfür ist die Ausfalldeckung. Die Ausfalldeckung leistet gemäß den zugrunde liegenden Bedingungen, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt wird, und die daraus resultierende Schadenersatzforderung gegen den Dritten nicht durchgesetzt werden kann.

In der Single-Privathaftpflicht wird lediglich der Versicherungsnehmer selbst versichert. In der Familienprivathaftpflicht sind neben dem Lebenspartner auch die Kinder mitversichert. In der Regel endet der Versicherungsschutz für unverheiratete Kinder in der Familienhaftpflicht mit dem Abschluss der Erstausbildung.

Die Privathaftpflichtversicherung kennt jedoch auch Ausschlüsse, für die ggf. spezielle Haftpflichtversicherungen benötigt werden.  Beispielsweise spielt die persönliche Lebenssituation eine wichtige Rolle, insbesondere auf besondere Hobbys oder ehrenamtliche Tätigkeiten die nicht immer mitversichert gelten. Die wichtigsten Beispiele für separate Haftpflichtversicherungen sind:

  • Haftpflichtversicherungen für den beruflichen und gewerblichen Bereich
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (oder auch versicherungspflichtige Modellflugzeuge oder Drohnen)
  • Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht
  • Gewässerschadenhaftpflicht (z.B. für den Öltank der Heizungsanlage)
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Wassersporthaftpflicht
  • Jagdhaftpflicht

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Dagmar Belli,
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