Glasbruch
Sicher geschützt vor sämtlichen Risiken
Versichert sind dabei alle Glasflächen, die zur Wohnung gehören, wie z.B. Fenster, Türen, Duschkabinen, aber auch Möbelverglasungen, Spiegelflächen usw. Nicht versichert sind Haushaltsgläser des täglichen Gebrauchs wie Trinkgläser, Blumenvasen, Glasschüsseln.

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Nicht zwangsläufig eingeschlossen sind im Versicherungsschutz Wintergärten, Sonnenkollektoren und Ceran-Kochfelder. Wer hierfür spezifisch Versicherungsschutz wünscht, muss genau auf die Einschlüsse achten.
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Lena Berkowski-Albers,
Leitung Abteilung betriebliche
Vorsorge u. Produktmanagement Biometrie

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