Cyberriskversicherung

  • Ärzte / Zahnärzte Berufshaftpflicht
    Ansprechpartner
    Peter Berkowski
    Versicherungen für Ärzte & Zahnärzte –
    Cyberriskversicherung

    Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Auch Eigenschäden sind Teil des Versicherungsschutzes bzw. können mit abgedeckt werden. Die Tarife am deutschen Versicherungsmarkt unterscheiden sich teils sehr deutlich in ihren Deckungen.

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Die Cyber-Risk-Versicherung – in der heutigen Digitalisierung ein unverzichtbarer Versicherungsschutz

Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind im Zuge der Digitalisierung längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden.

Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage 2018 mehr als 87.000 Straftaten. Die Vorgehensweisen der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung.

Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen, wie Arztpraxen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.

WIR VERSICHERN IM RAHMEN
DER Cyber-Risk-Versicherung:

  • Einbehandlerpraxen
  • Mehrbehandlerpraxen
  • Gemeinschaftspraxen
  • MVZs
  • Örtliche und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften
  • Apotheken

EIN AUSZUG AUS DEN LEISTUNGSEINSCHLÜSSEN
DIE DURCH UNS GEPRÜFT WERDEN:

  • Kosten für IT-Forensik

    Rechtsberatung

    Informationskosten

  • Kreditüberwachungsdienstleistungen

    Kosten für Krisenmanagement

    Kosten für PR-Beratung

    Vertragsstrafen (PCI)

  • Lösegeldzahlungen

    Wiederherstellungskosten

    Sicherheitsverbesserungen


    AUSZUG AUS UNSERER ANBIETERLISTE

    • Logo Aig
    • Logo Allianz
    • Logo Alte Leipziger
    • Logo Axa
    • Logo Dialog
    • Logo Hdi
    • Logo Markel

    UNSERE SONDER- UND RAHMENVERTRAGSVEREINBARUNGEN


    Nahezu in allen relevanten Versicherungssparten arbeiten wir mit Sonder- oder Rahmenvertragsvereinbarungen bei den wichtigsten Anbietern am Markt. Diese Vereinbarungen beinhalten deutliche Verbesserungen der Bedingungswerke gegenüber den normalen Standardprodukten und häufig auch Sonderrabatte auf die regulären Prämien der Versicherungsgesellschaften.

    Falls keines unserer bereits ausgehandelten Sonderkonzepte perfekt auf die Anforderungen unseres Mandanten passt, verhandeln wir auch hierfür ein konkretes Konzept für den jeweiligen Interessenten. Wir sehen somit einen Versicherungsvertrag nicht als ein starres Gebilde, sondern als einen verhandlungsfähigen Vertrag zwischen zwei Parteien, bei dem wir auf der Verhandlungsseite unseres Mandanten stehen.

    • Krisenplan, Krisenberater
    • Cybertraining für Mitarbeiter des VN
    • Soforthilfe, bereits bei Verdacht eines Versicherungsfalles
    • Rechtsverletzung durch Werbung und Medien

    Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne.

    EINIGE BEISPIELE AUS DER SCHADENPRAXIS

    Mailbombe

    Ein Callcenter wickelt u. a. für eine Direktbank, die Kunden-, Telefon- und Mail-Hotline ab (First-Level). Ein Kunde der Bank
    startet aus Ärger über eine Anlageempfehlung eine Mailbombe, die aber natürlich beim Callcenter „einschlägt“ und die Mailkommunikation dort
    lahmlegt. Es vergehen zwei Tage, in denen keinerlei Mails beantwortet werden können. Es entstehen Kosten für die Untersuchung und Überstunden
    der Belegschaft zur Aufarbeitung des Rückstands.

    DOS-Attacke (Denail of Service)

    Die Kundendatenbank eines Autohauses wird gehackt. Dabei erbeuten die Täter u. a. sämtliche gespeicherten Kreditkartendaten
    der Kunden. Dem Autohaus entstehen Kosten für Forensik, technische Optimierung, Schadenersatzforderungen der betroffenen Banken, etc.

    Digitale Erpressung

    Hackern gelingt es, Zugriff auf die Patientenakten eines Allgemeinmediziners zu erlangen. Nachdem die Datenbank erfolgreich
    kopiert wurde, schreiben sie den Praxisinhaber per Mail an und drohen mit der Veröffentlichung der Anamnesen – natürlich mit dem Vermerk,
    woher die Daten stammen. Gegen Zahlung einer gewissen Geldsumme via Western Union könne er die Veröffentlichung verhindern.

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    CYBERCRIME KANN INZWISCHEN JEDER! GESCHÄDIGT WERDEN AUCH!

    Peter Berkowski
    Geschäftsführer

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    Gerne geben wir Ihnen weitere, detaillierte Informationen zu unseren Leistungseinschlüssen an die Hand.

    Haben Sie Fragen? Selbstverständlich können Sie uns kontaktieren.

    WIR SIND IHR ANSPRECHPARTNER FÜR VERSICHERUNGEN.
    Peter Berkowski

    Geschäftsführer




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