Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

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    Dagmar Belli
    Versicherungen –
    Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

    Als Eigentümer einer eigenen Immobilie oder eines Grundstücks haften Sie unbegrenzt für Schäden, die anderen entstehen, wenn die sogenannten Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt wurden. Darunter fällt beispielsweise eine Vernachlässigung der Schneeräum- & Streupflichten, bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung. Eine Haus- & Grundstückshaftpflicht ist daher unverzichtbar.

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Sicher geschützt vor sämtlichen Risiken

Versichert sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer einem Dritten zugefügt hat!

Sollte durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Personen,- oder Sachschäden kommen, so haften jeder Haus- und Grundbesitzer, egal ob schuldhaft oder nicht. Es sei denn, es wurde zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nachweislich beachtet.

Für wen ist die Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung geeignet?

Für die selbst bewohnte Immobilie in Alleinbesitz ist dieses Risiko in der Regel bereits über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dies gilt jedoch nicht für vermietete, nur gelegentlich bewohnte oder leerstehende Immobilien oder Grundstücke und auch jeweils immer nur für das erste selbst bewohnte Haus. Insbesondere Erbengemeinschaften sind durch dieses Risiko gefährdet, da oft nur ein Erbe das Haus bewohnt, die anderen Erben jedoch anteilig haften, da ihr jeweiliger Erbteil nicht über die Privathaftpflicht mitversichert ist.

Sinnvoll für alle:

  • Hauseigentümer
  • Eigentümer von vermieteten Wohnungen
  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
  • Eigentümergemeinschaften
  • Eigentümer von Grundstücken
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Wie sieht es im Schadenfall aus?


Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüft zunächst ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt also unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht.

Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

  • Forderungsausfall für Mietsachschäden
  • Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
  • Verzicht auf Leistungsfreiheit/-kürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung
  • Regressverzicht

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne.

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Dagmar Belli,
Versicherungsfachfrau (IHK)

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