KFZ Versicherung

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    Dagmar Belli
    Versicherungen –
    Kraftfahrzeugversicherung

    Die Kfz-Versicherung ist für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie vor finanziellen Folgen im Falle eines Schadens.

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Leistungen der Kfz-Versicherung

Die Kraftfahrzeugversicherung unterscheidet sich in 3 Versicherungsbereiche:

  • die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die Dritte durch Ihr Verschulden erleiden
  • die Fahrzeugteilversicherung (sogenannte Teilkasko) die für Fahrzeugbrand, Diebstahl, Glasschäden und Haarwildschäden leistet oder alternativ
  • die Fahrzeugvollversicherung (sogenannte Vollkasko) die neben dem Umfang der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) auch für Vandalismusschäden und selbst verursachte Schäden (Unfälle) Schadensersatz leistet.

Leistungserweiterungen:

  • Schutzbrief: Abschleppdienst, Bergen des Fahrzeugs, Mietwagen bei Fahrzeugausfall, Übernachtung im Hotel
  • Fahrerschutz: der Fahrer ist für den Fall eines schweren Unfalls durch die eigene Haftpflichtversicherung optimal geschützt. (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Leistungen für Folgeschäden, Leistungen an Hinterbliebene)
  • Rabattschutz: bewahrt Sie im Schadenfall vor der Rückstufung in die ungünstigere Schadenfreiheitsklasse und damit vor einem höheren Kfz-Beitrag im Folgejahr
  • GAP-Deckung für Leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge: gleicht bei einem Schadensfall den Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und dessen Restwert aus.

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optimalen Absicherungsbedarf

Die Tarifierung in der Kfz-Versicherung ist sehr aufwendig, da der Versicherungsschutz exakt auf das individuelle Risiko hin angepasst wird. So kommt es unter anderem auf das exakte Fahrzeug, den Zulassungsort, Alter und Risikoprofil der Fahrer, nächtlicher Fahrzeugstandort, jährliche Kilometerleistung usw. an. Eine scheinbar geringfügige Abweichung führt zu einer Veränderung der Risikosituation und damit zu einer anderen Prämie.

Für Haftpflichtschäden und für Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) findet eine Anrechnung der bisher schadenfrei gefahrenen Jahre statt. Fahranfänger zahlen aufgrund fehlender Fahrpraxis einen erheblich erhöhten Beitrag. Anders als früher lässt sich dies auch nicht mehr umgehen, indem der Fahranfänger das Fahrzeug der Eltern nutzt oder sein Fahrzeug von den Eltern angemeldet wird, da dies dann unmittelbar auf die Prämie der Eltern durchschlägt.

Während Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) immer vereinbart werden sollten, hängt die Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) vor allem am Alter des Autos und am Verhältnis zwischen Wiederbeschaffungswert und Einkommen des Fahrzeughalters. Als Faustregel kann man sagen, dass die Fahrzeugvollversicherung in den ersten 3 Jahren bei Neufahrzeugen immer sinnvoll ist. Für hochwertige Fahrzeuge kann dies bis zu 8 Jahre sinnvoll sein. Über diese Zeiträume hinaus übersteigt die zu zahlende Prämie oft den Nutzen des Versicherungsschutzes.

Immer auf dem aktuellen Stand…


Eine jährliche Überprüfung des Versicherungsschutzes ist sinnvoll, da die Tarifierungsmerkmale jährlich Änderungen unterliegen. Das Preis-/Leistungsverhältnis zwischen den Versicherern unterliegt somit ständigen Änderungen.

Besonders wichtig ist die Überprüfung unmittelbar zum Jahreswechsel, wenn im laufenden Jahr ein Versicherungsschaden gemeldet wurde, denn mit der nach Schadensregulierung verbundenen Rückstufung (Verlust angerechneter schadenfreier Jahre) verändert sich der zu zahlende Beitrag erheblich. Durch den Wechsel der Versicherung ergeben sich in der Folge oft nicht nur erheblich günstigere Beiträge als nach der Rückstufung beim bisherigen Versicherer, vielmehr führen günstigere Rückstufungen bei anderen Versicherern oft zum Erhalt wertvoller schadenfreier Jahre.

  • Beitragsvergleich
  • Eventueller Einschluss SF-Retter
  • Anpassung Fahrerkreis
  • Änderung der Selbstbehalte

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Dagmar Belli,
Versicherungsfachfrau (IHK)

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