Hundehaftpflicht
Sicher vor Schäden ihres Vierbeiners
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Der Hundehalter haftet daher unbegrenzt für durch seinen Hund verursachte Schäden, auch wenn keine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung vorliegt.
Für ein unbeschwertes Leben mit Ihrem Tier
Viele Hundebesitzer unterschätzen das Haftungsrisiko in der Annahme, dass ein gutmütiger Hund keine Schäden verursache.
Die Mehrzahl der Schadensfälle wird jedoch nicht durch Aggressionen der Hunde verursacht. Vielmehr kommt es zu zahlreichen Schäden durch Beißereien mit dritten Hunden, wobei es für die Ersatzpflicht keine Rolle spielt, ob der eigene Hund lediglich zurückgebissen hat.
Problematisch sind aber vor allem große Schäden, die verursacht werden, weil ein Hund im Spiel oder in einer Schreckreaktion Unfälle verursacht (z.B. auf die Straße läuft und so ein Verkehrsunfall verursacht).