Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg, was fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags führt. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus.
Für wen ist diese Absicherung gedacht?
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Für Menschen, die nach dem 1.Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente – das sind lediglich rund 38% GRUNDLAGEN des letzten Bruttoeinkommens – gibt es nur, wenn der Erkrankte oder Verunglückte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arebeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente kann in Abhängigkeit vom Umfang der Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung höher, aber auch deutlich niedriger ausfallen.
Auch für Menschen deren Geburtsdatum vor dem 2. Januar 1961 liegt, hat sich der gesetliche Versicherungsschutz verschlechtert. Die Leistungen wurden stark reduziert.
Deswegen ist auch hier eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sehr zu empfehlen, um die finanziellen Lücken weitgehend zu schließen.
Ursachen für eine Berufsunfähigkeit
Es gibt Berufe, bei denen das hohe Risiko einer Berufsunfähigkeit offensichtlich ist: z.B. bei Dachdeckern oder Fliesenlegern. Wer beispielsweise viel am Schreibtisch arbeitet, glaubt deshalb häufig, er könne gar nicht berufsunfähig werden. Die Deutsche Rentenversicherung gibt an, dass jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsgemindert wird. Ursachen sind häufig Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur, sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Auch psychische Erkrankungen sind zunehmend Auslöser für eine Berufsunfähigkeit.
Definition der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Defintion von Berufsunfähigkeit: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, vorraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrungausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“
Mögliche Ergänzungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Dread Disease (schwere Krankheiten) Absicherung ist die ideale Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Während letztere eine monatliche Rente auszahlt, wenn mind. 50% Berufsunfähigkeit für voraussichtlich mind. sechs Monate vorliegt, erhalten Sie über die Dread Disease Versicherung eine verienbarte Einmalzahlung beim Eintreten bestimmter Erkrankungen, unabhängig davon, ob Sie arbeiten können oder nicht.
Vor allem für Selbstständige und Personen mit Vorerkrankungen kann diese Versicherung auch eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsabsicherung sein.
Zusätzlich ist eine Unfallversicherung ratsam. Nur in 70% aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen.
Wie errechnet sich der Beitrag?
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter, Beruf, gewünschte Rentenhöhe, Gesundheitszustand, Versicherungsdauer und den gewünschten Zusatzversicherungen (z.B. Risikolebensversicherung oder Pflegezusatzversicherung).
- Liegt die Berufsunfähigkeit unter 50%, wird normalerweise keine Leistung ausbezahlt.
- Bestimmte Berufe sind bei vielen Anbietern nich ode rnur zu erschwerten Bedingungen versicherbar, wie z.B. Piloten oder Sprengmeister.
- Terror- und Kriegsereignisse sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Bei Vorsatz wird nicht geleistet z.B. ein Chirurg trennt sich absichtlich einen Finger ab, um seine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten.
- Bei Vertragsabschluss bereits bestehende Erkrankungenwerden meist ausgeschlossen oder führen zu einem Risikozuschlag, d.h. der Monatsbeitrag erhöht sich um einen bestimmten Prozentsatz.
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