Zusatzversicherung – Krankentagegeld
Krankentagegeld
Als selbstständiger Arzt oder Zahnarzt gibt es keinen Arbeitgeber, der im Krankheitsfall Ihr Gehalt weiterzahlt. Der Abschluss eines Krankentagegeldes ist daher sehr empfehlenswert. Im Leistungsfall erhalten Sie dann nach der vereinbarten Karenzzeit denn versicherten Tagessatz. Gängige Karenzzeiten sind z.B. 14, 21, 28 Tage. Bei einer Karenzzeit von 14 Tagen, würde bei Krankheit ab dem 15. Tag der versicherte Tagessatz (z.B. 250,00 Euro) gezahlt werden.
Der abzusichernde Tagessatz sollte individuell besprochen werden, da dieser von vielen Faktoren abhängt. Dieser könnte sich nach dem letzten Jahresgewinn der Praxis richten, um im Krankheitsfall auch weiter die privaten fixen Kosten bezahlen zu können.
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