Zusatzversicherung – Krankentagegeld

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    Lena Berkowski-Albers
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    Zusatzversicherung Krankentagegeld

    Sichern Sie Ihren Lebensstandard mit einer privaten Krankentagegeldversicherung ab. Voraussetzung für die Zahlung eines Krankentagegeldes bei der Krankenzusatzversicherung ist entweder ein Verdienst- oder ein Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls.

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Krankentagegeld

Als selbstständiger Arzt oder Zahnarzt gibt es keinen Arbeitgeber, der im Krankheitsfall Ihr Gehalt weiterzahlt. Der Abschluss eines Krankentagegeldes ist daher sehr empfehlenswert. Im Leistungsfall erhalten Sie dann nach der vereinbarten Karenzzeit denn versicherten Tagessatz. Gängige Karenzzeiten sind z.B. 14, 21, 28 Tage. Bei einer Karenzzeit von 14 Tagen, würde bei Krankheit ab dem 15. Tag der versicherte Tagessatz (z.B. 250,00 Euro) gezahlt werden.

Der abzusichernde Tagessatz sollte individuell besprochen werden, da dieser von vielen Faktoren abhängt. Dieser könnte sich nach dem letzten Jahresgewinn der Praxis richten, um im Krankheitsfall auch weiter die privaten fixen Kosten bezahlen zu können.

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Lena Berkowski-Albers

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