Private Krankenversicherung
Die PKV
Die Private Krankenversicherung kann eine Vielzahl von Leistungsvorteilen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse bieten:
Ambulanter Vorteil:
Der Versicherte ist Torwart seiner heimischen Fußballmannschaft. Eine schmerzhafte Stauchung des Daumens will trotz Behandlung durch den Hausarzt einfach nicht besser werden. Ein Bekannter empfiehlt ihm Osteopathie bei seinem Heilpraktiker. Diese Behandlung bringt endlich die langersehnte Milderung. Die Behandlungskosten werden von seiner privaten Krankenversicherung übernommen.
Dentaler Vorteil:
Der Versicherte geht zum Zahnarzt, weil er einen Zahnersatz benötigt. Als Privatpatient werden ihm achtzig Prozent aller anfallenden Kosten erstattet. Er besucht einen stadtbekannten Zahnarzt, der für seine Dienstleistung mit dem 3,5fachen Satz der GOZ berechnet. Der Kunde erhält zwei Inlays und zwei Goldkronen, die beide aus Kostengründen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt worden wären.
Stationärer Vorteil:
Einen Monat später hat der Versicherte einen Autounfall und kommt ins Krankenhaus. Hier erhält er direkt ein Einzelzimmer und wird vom Privatarzt betreut. Dieser verfügt über ausgesprochen viel Erfahrung und Know-how, was natürlich ein Vorteil für den Patienten und dessen Rehabilitation ist. Die Ruhe im Einzelzimmer stellt ebenfalls eine erhebliche Annehmlichkeit für den Patienten dar.
Was bietet mir die private Krankenvollversicherung?
- Beitragsgestaltung individuell, je nach Tarif
- freie Tarifwahl, individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
- freie Arztwahl, auch Privatärzte
- Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif
- hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz, je nach Tarif
- Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
- weltweiter Krankenschutz, je nach Tarif
Mit einem zusätzlichen Krankentagegeld
können Sie auch den Verdienstausfall aus Ihrer beruflichen Tätigkeit bei längerdauernder 100%iger Arbeitsunfähigkeit absichern. Zusätzlich kann wahlweise Folgendes versichert werden:
- Krankenhaus- und Pflegetagegelder
- Tarife, die keine Begrenzung auf die Gebührenordnung vorsehen oder eine Beitragsfreistellung bei längerem Krankenhausaufenthalt beinhalten
- spezielle Tarife für Kinder, Schüler und Studenten
Was ist in der Privaten Krankenvollversicherung zu beachten?
- Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen möglich
- jedes Familienmitglied zahlt einen eigenen Beitrag
- Beitragszahlungspflicht, auch bei einer Krankheitsdauer von mehr als 6 Wochen
- Wechsel der Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich, z.B. Vorerkrankungen
- oftmals keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub, je nach Tarif
- Rechnungen müssen in einem bestimmten Rahmen vorverauslagt werden
- Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor einem Zivilgericht geführt
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne.
PKV vs. GKV
Kaum ein anderer Absicherungsbereich war in den letzten Jahren so medienpräsent wie die Krankenversicherung (die Pflegeversicherung hatte sie als Pflichtversicherung dabei schon immer „huckepack“ mit dabei). Regelmäßig wurde in beinahe jeder Legislaturperiode der Bundesregierung an der einen oder anderen Stelle in der gesetzlichen Krankenversicherung „reformiert“, was in der Regel eine Kürzung der Leistungen mit sich brachte.
Man kann die beiden Systeme der Krankenversicherung sehr gut unterscheiden. Die Grundlage bei der PKV sind Alter und Gesundheitszustand, bei der GKV ist das Einkommen für die Beitragshöhe entscheidend. Der Leistungsumfang der PKV wird vertraglich über den Tarif festgelegt, bei der GKV regelt dies zum allergrößten Teil das Sozialgesetzbuch.
Machen Sie bei der Entscheidung „ob PKV oder GKV“ keinesfalls den Fehler, sich an der Beitragshöhe zu orientieren. Stellen Sie sich besser die Frage, wie Sie im Krankheitsfall behandelt werden möchten.
VERSICHERTER PERSONENKREIS
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Grundsätzlich kann sich jeder Selbstständige oder Freiberufler (z. B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern.
Der Wechsel von der GKV zur PKV ist für Arbeitnehmer nach dem erstmaligen Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze möglich, nämlich dann, wenn das BruttoJahreseinkommen im Jahr 2020 über 62.550 € liegt. Das entspricht einem Monatsgehalt von 5.212,50 € bei 12 Gehältern.
Zur Jahresarbeitsentgeltgrenze zählen alle Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis, die regelmäßig anfallen, wie:
- Arbeitsentgelt
- Vermögenswirksame Leistungen
- Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Erschwernis- und Schichtzulagen
- Pauschale Vergütung für Überstunden
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n einer GKV wird ein Arbeitnehmer von Gesetzes wegen Pflichtmitglied aufgrund seines Einkommens, welches unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 62.550 € liegt bzw. aufgrund seines beruflichen Status, den er hat. Dazu zählen u.a.:
- Arbeitslose (die vor der Arbeitslosigkeit bereits Mitglied einer GKV waren)
- Studenten bis zum 30 Lebensjahr oder 14 Semester (Ausnahme: Familienversicherte)
- See- und Bergleute
- Künstler
- Landwirte
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