Praxisausfallversicherung
Absicherung Ihrer Fixkosten
Was passiert, wenn Sie durch einen Unfall, Krankheit oder amtliche Anordnung Ihrer Tätigkeit nicht nachkommen können?
Viele Betriebe oder Unternehmen können auch ohne Anwesenheit des „Chefs“ den Betrieb aufrechterhalten. Doch wenn Sie als behandelnder Arzt / Zahnarzt und persönlicher Leistungserbringer als Haupteinnahmequelle Ihrer Praxis ausfallen, muss diese vorerst geschlossen oder eine Praxisvertretung muss gefunden werden.
Die Fixkosten wie z.B. Miete, Personalkosten fallen auch während dieser Zeit an. Die Ausfallversicherung hat die Besonderheit, dass Sie auch bei Krankheit und Unfall die laufenden Kosten, auch für eine Vertretung, ersetzen kann.
WIR VERSICHERN IM RAHMEN
DER Praxisausfallversicherung:
- niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
- Apotheker/ -innen
- Inhaber MVZs
abgesichert werden die laufenden Fixkosten
EIN AUSZUG AUS DEN LEISTUNGSEINSCHLÜSSEN
DIE DURCH UNS GEPRÜFT WERDEN:
AUSZUG AUS UNSERER ANBIETERLISTE
UNSERE SONDER- UND RAHMENVERTRAGSVEREINBARUNGEN
Nahezu in allen relevanten Versicherungssparten arbeiten wir mit Sonder- oder Rahmenvertragsvereinbarungen bei den wichtigsten Anbietern am Markt. Diese Vereinbarungen beinhalten deutliche Verbesserungen der Bedingungswerke gegenüber den normalen Standardprodukten und häufig auch Sonderrabatte auf die regulären Prämien der Versicherungsgesellschaften.
Falls keines unserer bereits ausgehandelten Sonderkonzepte perfekt auf die Anforderungen unseres Mandanten passt, verhandeln wir auch hierfür ein konkretes Konzept für den jeweiligen Interessenten. Wir sehen somit einen Versicherungsvertrag nicht als ein starres Gebilde, sondern als einen verhandlungsfähigen Vertrag zwischen zwei Parteien, bei dem wir auf der Verhandlungsseite unseres Mandanten stehen.
- Unterversicherungsverzicht
- Erhöhungsoption ohne erneute Risikoprüfung
- Absicherung bei Krankheit, Unfall, Quarantäne
- Sofortleistung bei stationärem Aufenthalt
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne.
EINIGE BEISPIELE AUS DER SCHADENPRAXIS
Erkrankung
Ein Zahnarzt erleidet einen schweren Bandscheibenvorfall. Daher muss er seine Praxis für mehrere Monate schließen. Kosten für Miete, Gehalt seiner Assistentin, etc. laufen weiter.
Unfall
Ein Arzt wird bei einer Motorradtour mit Freunden in einen Unfall verwickelt. Dabei zieht er sich zwei Wirbelbrüche zu. Für die Dauer seiner Genesung muss ein Vertretungsarzt eingestellt werden. Die Mehrkosten kann er über die Erstattung seiner Praxisausfallversicherung begleichen.
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Die Praxisausfallversicherung versichert Ihre laufenden Fixkosten im Falle eines krankheitsbedingten Ausfalls. Sie entspricht der Krankentagegeldversicherung.
Jennifer Mast,
Leitung Büromanagement
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