Elektronikversicherung
Die Praxisinhalts-, Betriebsunterbrechungs- und Elektronikversicherung.
Die Einrichtung einer Praxis mit allen medizinisch-technischen Geräten ist das Fundament der (zahn-)ärztlichen Tätigkeit und damit des beruflichen Erfolgs jeder Praxis. Wenn die Betriebseinrichtung z. B. durch Leitungswasser, Feuer oder einen Einbruch beschädigt wird bzw. abhandenkommt, ist nicht nur das folgende organisatorische Chaos für den laufenden Praxisbetrieb schädlich, sondern auch finanzielle Folgen durch Ersatzbeschaffungen können schnell die Existenz einer Zahnarztpraxis bedrohen. Die Inhaltsversicherung deckt diese Schäden bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme ab und ersetzt die Schadenbeseitigung, Reparatur und ggf. Neuanschaffung der Gegenstände. Sie kann als die „Hausratversicherung der Arztpraxis“ angesehen werden.
Für den alltäglichen Praxisbetrieb werden heute viele medizinische Geräte benötigt. Über die Inhaltsversicherung sind diese gegen Schäden, wie z. B. Feuer oder Leitungswasser, versichert. Was passiert, wenn ein Gerät wegen falscher Handhabung außer Betrieb ist oder gestohlen wird? Hierfür ist der Abschluss einer Elektronikversicherung nötig. Sie sichert Schäden durch Fehlbedienung, einfachen Diebstahl oder Unachtsamkeit ab. Auch Datensicherung sollte höchste Priorität haben. Denn wenn z. B. die Festplatte des PCs mit der Patientenkartei defekt ist, steht die Praxis still. Hohe Kosten für eine Datenrettung müssten aus eigener Tasche bezahlt werden. Mit der Erweiterung für anfallende Datenwiederherstellung von Elektronik lässt sich aber auch dieses Feld abdecken.
Wurde Ihr Betrieb, wie in der Inhaltsversicherung beschrieben, Opfer eines versicherten Schadens, der den Praxisbetrieb lahmlegt oder zumindest einschränkt, kann es finanziell problematisch für Sie werden. Denn Ihre laufenden Kosten wie Miete, Leasingraten, Personalkosten, etc. fallen weiterhin an und müssen gezahlt werden. Die einfache Inhaltsversicherung deckt aber nur den materiellen Schaden ab. An dieser Stelle greift die Betriebsunterbrechungsversicherung, denn sie ersetzt die entstehenden Kosten nach dem Eintritt eines versicherten Schadens. Die Versicherungssumme ist hier nach Ihrem Jahresumsatz kalkuliert, weshalb eine Überprüfung und Anpassung in gewissen Zeitabständen immer ratsam ist.
Wir versichern im Rahmen der Praxisinhaltsversicherung:
- Einbehandlerpraxen
- Mehrbehandlerpraxen
- Gemeinschaftspraxen
- MVZs
- Örtliche und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften
- Apotheken
Wir versichern alle Praxisvarianten und Apotheken, unabhängig vom Einrichtungs- oder Umsatzwert.
EIN AUSZUG AUS DEN LEISTUNGSEINSCHLÜSSEN
DIE DURCH UNS GEPRÜFT WERDEN:
AUSZUG AUS UNSERER ANBIETERLISTE
UNSERE SONDER- UND RAHMENVERTRAGSVEREINBARUNGEN
Nahezu in allen relevanten Versicherungssparten arbeiten wir mit Sonder- oder Rahmenvertragsvereinbarungen bei den wichtigsten Anbietern am Markt. Diese Vereinbarungen beinhalten deutliche Verbesserungen der Bedingungswerke gegenüber den normalen Standardprodukten und häufig auch Sonderrabatte auf die regulären Prämien der Versicherungsgesellschaften.
Falls keines unserer bereits ausgehandelten Sonderkonzepte perfekt auf die Anforderungen unseres Mandanten passt, verhandeln wir auch hierfür ein konkretes Konzept für den jeweiligen Interessenten. Wir sehen somit einen Versicherungsvertrag nicht als ein starres Gebilde, sondern als einen verhandlungsfähigen Vertrag zwischen zwei Parteien, bei dem wir auf der Verhandlungsseite unseres Mandanten stehen.
- Unterversicherungsverzicht
- Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung
- GDV-Besserstellungsklausel
- Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne.
EINIGE BEISPIELE AUS DER SCHADENPRAXIS
Inhaltsversicherung
Ein Kurzschluss am Faxgerät löst ein nächtliches Feuer aus. Die gesamte Praxiseinrichtung wird zerstört.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Durch einen versicherten Leitungswasserschaden steht der gesamte Praxisablauf für mehrere Tage still. Die Umsatzeinbußen sind enorm.
Betriebsschließungsversicherung
Aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantänemaßnahme durch das Gesundheitsamt muss die Praxis für 14 Tage geschlossen werden.
Elektronikversicherung
Durch unsachgemäße Handhabung wird der Schallkopf eines Ultraschallgerätes beschädigt.