Rechtsschutz
Sicher geschützt vor sämtlichen Risiken
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten juristischer Auseinandersetzungen. Hierzu gehören insbesondere: Rechtsanwaltliche Beratungsgebühren und Prozesskosten, aber auch Nebenkosten wie Strafkautionen oder Gutachterhonorare. Insbesondere diese Nebenkosten können erhebliche Größenordnungen annehmen.
1.) Der Berufsbereich
Arbeitnehmer werden hier im jeweiligen Anstellungsverhältnis geschützt. Für Arbeitgeber geht es neben Streitigkeiten mit Arbeitnehmern auch um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Sozialträgern oder Berufsgenossenschaften.
2.) Verkehrsrechtsschutz
Der Verkehrsrechtsschutz umfasst nicht nur rechtliche Auseinandersetzungen um die Haltung eigener Fahrzeuge, sondern umfasst im Familienrechtsschutz für Nichtselbständige auch die Fahrzeuge von Familienangehörigen (Mofa des Sohnes). Ganz wesentlich ist auch die sonstige Teilnahme am Verkehr, beispielsweise als Radfahrer, Fußgänger oder Teilnehmer am öffentlichen Nahverkehr (Bus und Bahn).
3.) Haus- & Wohnungsrechtsschutz
Während es für Mieter in der Hauptsache um Streitigkeiten mit dem Vermieter geht, schützt dieser Baustein den Hausbesitzer vor allem vor Streitigkeiten mit Ämtern (z.B. neue behördliche Auflagen) und Nachbarn.
4.) Der private und familiäre Bereich
Hier geht es um Bereiche, die in keinen der anderen Bereiche fallen. Vor allem zivilrechtliche Ansprüche werden hier vertreten. Beispielsweise um Gewährleistungsstreitigkeiten beim Kauf von Elektrogeräten. Aber auch Strafsachen fallen in diesen Bereich.
Wir ermitteln Ihren
optimalen Absicherungsbedarf
Im Wesentlichen erfolgt die Tarifierung der Rechtsschutzversicherung in der Unterteilung auf die o.g. vier Bereiche des Alltags.
Besonderes Augenmerk bei der Auswahl des richtigen Tarifs empfehlen wir darauf zu achten ob der Erweiterter Straf-Rechtsschutz enthalten ist. Versicherungsschutz besteht dann auch, wenn Ihnen vorgeworfen wird, ein vorsätzliches Vergehen begangen zu haben.
Leistungen der Rechtsschutzvresicherung
Fast alle Rechtsschutzversicherungen bieten eine Beratungshotline an, in welche der Versicherungsnehmer jederzeit anrufen und telefonisch anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen kann. Je nach Ausprägung kann man hier sogar für ansonsten unversicherte Risiken anrufen. Ein Einschluss auf den man sicherlich achten sollte.
- Privatrechtsschutz
- Berufsrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Wohnungsrechtsschutz
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne.
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Dagmar Belli,
Versicherungsfachfrau (IHK)
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