Praxisausfallversicherung

  • Ärzte / Zahnärzte Berufshaftpflicht
    Ansprechpartner
    Jennifer Mast
    Versicherungen für Ärzte & Zahnärzte –
    Praxisausfallversicherung

    Kann der Betrieb einer Firma bzw. einer Praxis aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Leitungswasser, etc.) oder durch Erkrankung des Inhabers ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden, liegt der Geschäftsbetrieb im schlimmsten Fall gänzlich brach. Die Folgen für den Betrieb sind erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile können die Folge sein.

    Gerne beraten wir Sie: 02541 847774
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    Versicherung?

Absicherung Ihrer Fixkosten

Was passiert, wenn Sie durch einen Unfall, Krankheit oder amtliche Anordnung Ihrer Tätigkeit nicht nachkommen können?

Viele Betriebe oder Unternehmen können auch ohne Anwesenheit des „Chefs“ den Betrieb aufrechterhalten. Doch wenn Sie als behandelnder Arzt / Zahnarzt und persönlicher Leistungserbringer als Haupteinnahmequelle Ihrer Praxis ausfallen, muss diese vorerst geschlossen oder eine Praxisvertretung muss gefunden werden.

Die Fixkosten wie z.B. Miete, Personalkosten fallen auch während dieser Zeit an. Die Ausfallversicherung hat die Besonderheit, dass Sie auch bei Krankheit und Unfall die laufenden Kosten, auch für eine Vertretung, ersetzen kann.

WIR VERSICHERN IM RAHMEN
DER Praxisausfallversicherung:

  • niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
  • Apotheker/ -innen
  • Inhaber MVZs

abgesichert werden die laufenden Fixkosten

EIN AUSZUG AUS DEN LEISTUNGSEINSCHLÜSSEN
DIE DURCH UNS GEPRÜFT WERDEN:

  • Exakte Absicherung der Fixkosten

    Absicherung bei Unfall, Krankheit, Quarantäne

    Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichtes

    Erhöhungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung

    Beitragsbefreiung im Schadenfall

  • Kündigungsverzicht nach einem Schadenfall

    Ertragsausfall durch Datenverlust

    Einschluss psychischer und psychosomatischer Erkrankungen

    Anrechnung der Karenzzeiten bei gleicher Erkrankung

    Wegfall der Karenzzeit bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt

  • Aufwendung für einen Vertreter im Schadenfall

    Nachhaftung

    Geltungsbereich

    Leistung bei Entbindung

    Leistung bei Tod naher Angehöriger


    AUSZUG AUS UNSERER ANBIETERLISTE

    • Logo Aig
    • Logo Allianz
    • Logo Alte Leipziger
    • Logo Axa
    • Logo Dialog
    • Logo Hdi
    • Logo Inter Verischerungsgrp
    • Logo Signaliduna
    • Logo Vkb

    UNSERE SONDER- UND RAHMENVERTRAGSVEREINBARUNGEN


    Nahezu in allen relevanten Versicherungssparten arbeiten wir mit Sonder- oder Rahmenvertragsvereinbarungen bei den wichtigsten Anbietern am Markt. Diese Vereinbarungen beinhalten deutliche Verbesserungen der Bedingungswerke gegenüber den normalen Standardprodukten und häufig auch Sonderrabatte auf die regulären Prämien der Versicherungsgesellschaften.

    Falls keines unserer bereits ausgehandelten Sonderkonzepte perfekt auf die Anforderungen unseres Mandanten passt, verhandeln wir auch hierfür ein konkretes Konzept für den jeweiligen Interessenten. Wir sehen somit einen Versicherungsvertrag nicht als ein starres Gebilde, sondern als einen verhandlungsfähigen Vertrag zwischen zwei Parteien, bei dem wir auf der Verhandlungsseite unseres Mandanten stehen.

    • Unterversicherungsverzicht
    • Erhöhungsoption ohne erneute Risikoprüfung
    • Absicherung bei Krankheit, Unfall, Quarantäne
    • Sofortleistung bei stationärem Aufenthalt

    Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne.

    EINIGE BEISPIELE AUS DER SCHADENPRAXIS

    Erkrankung

    Ein Zahnarzt erleidet einen schweren Bandscheibenvorfall. Daher muss er seine Praxis für mehrere Monate schließen. Kosten für Miete, Gehalt seiner Assistentin, etc. laufen weiter.

    Unfall

    Ein Arzt wird bei einer Motorradtour mit Freunden in einen Unfall verwickelt. Dabei zieht er sich zwei Wirbelbrüche zu. Für die Dauer seiner Genesung muss ein Vertretungsarzt eingestellt werden. Die Mehrkosten kann er über die Erstattung seiner Praxisausfallversicherung begleichen.

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    Die  Praxisausfallversicherung   versichert  Ihre  laufenden Fixkosten im Falle eines krankheitsbedingten Ausfalls.  Sie  entspricht der Krankentagegeldversicherung.

    Jennifer Mast,
    Leitung Büromanagement

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    Gerne geben wir Ihnen weitere, detaillierte Informationen zu unseren Leistungseinschlüssen an die Hand.

    Haben Sie Fragen? Selbstverständlich können Sie uns kontaktieren.

    WIR SIND IHR ANSPRECHPARTNER FÜR VERSICHERUNGEN.
    Jennifer Mast

    Leitung Büromanagement




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