Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung für Ärzte u. Zahnärzte
Egal ob (Zahn-)Arzt, Apotheker, Heilpraktiker, etc.: als Angehöriger des Heilwesens können Sie schnell in einen Rechtsstreit verwickelt werden.
Beispielsweise, bedingt durch die nahe Tätigkeit am Menschen, sehen sich Ärzte immer häufiger auch mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert (Spezial-Straf-Rechtsschutz). Der Praxis-Vertrags-Rechtsschutz hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen, wenn es bei einem der vielen Verträge, die für den Betrieb einer eigenen Praxis nötig sind, zu Streitigkeiten kommt.
Der Regress-Rechtsschutz ist eine sinnvolle Erweiterung des Sozialrechtsschutzes, der Ihnen Waffengleichheit beschert, wenn z. B. eine Krankenkasse der Ansicht ist, dass Sie ohne begründeten Anlass Ihr Arzneimittelbudget überschritten haben. Aber auch durch Streitigkeiten mit Arbeitnehmer,-innen oder Verstöße gegen das Datenschutzgesetz kann es zu einem Rechtsstreit kommen, der oft hohe Kosten auch für den Kläger bzw. Beklagten verursacht.
Wir versichern im Rahmen der Rechtsschutzversicherung:
- Medizinstudenten
- angestellte Human- u. Zahnmediziner
- niedergelassene Human- u. Zahnmediziner
- Vertretungsärzte
- Ärzte im Ruhestand im Rahmen der Restrisikoabsicherung
- Praxiskliniken, Privatkliniken u. Tageskliniken
- Medizinische Versorgungszentren in allen Rechtsformen
Wir versichern alle Tätigkeitsbereiche,
von der ambulant konservativen -, über die ambulant operative -,
bis zur Belegarzttätigkeit.
Auch bei schwierig versicherbaren Risiken, wie z.B. Geburtshilfe, Schönheitschirurgie, Humangenetik etc. stehen wir ebenfalls beratend zur Verfügung und versuchen Lösungen über Verbände etc. zu realisieren.
EIN AUSZUG AUS DEN LEISTUNGSEINSCHLÜSSEN
DIE DURCH UNS GEPRÜFT WERDEN:
AUSZUG AUS UNSERER ANBIETERLISTE
UNSERE SONDER- UND RAHMENVERTRAGSVEREINBARUNGEN
Nahezu in allen relevanten Versicherungssparten arbeiten wir mit Sonder- oder Rahmenvertragsvereinbarungen bei den wichtigsten Anbietern am Markt. Diese Vereinbarungen beinhalten deutliche Verbesserungen der Bedingungswerke gegenüber den normalen Standardprodukten und häufig auch Sonderrabatte auf die regulären Prämien der Versicherungsgesellschaften.
Falls keines unserer bereits ausgehandelten Sonderkonzepte perfekt auf die Anforderungen unseres Mandanten passt, verhandeln wir auch hierfür ein konkretes Konzept für den jeweiligen Interessenten. Wir sehen somit einen Versicherungsvertrag nicht als ein starres Gebilde, sondern als einen verhandlungsfähigen Vertrag zwischen zwei Parteien, bei dem wir auf der Verhandlungsseite unseres Mandanten stehen.
- Schadenfreiheitsrabatt
- Existenzgründungsrabatt
- Regressrechtsschutz außergerichtlich unbegrenzt bis zur Höhe der Versicherungssumme
- Praxisvertragsrechtsschutz
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne.
EINIGE BEISPIELE AUS DER SCHADENPRAXIS
Regress-Rechtsschutz
Die kassenärztliche Vereinigung fordert Vorschüsse für eine verordnete Behandlung zurück.
Straf-Rechtsschutz
Ihnen wird eine Falschbehandlung vorgeworfen. Es wird ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Steuer-Rechtsschutz
Das Finanzamt erkennt nicht Ihre gesamten Betriebsausgaben. Sie klagen vor dem Finanzgericht.
Arbeits-Rechtsschutz
Aus betrieblichen Gründen müssen Sie einen Mitarbeiter entlassen. Dieser ist damit nicht einverstanden und erhebt Klage.
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Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen. Unabhängigkeit, Serviceorientierung und Reaktionsgeschwindigkeit sind heute wichtiger denn je. Sie als Kunde stehen im Mittelpunkt unseres Handelns.
Dagmar Belli,
Versicherungsfachfrau (IHK)
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Gerne geben wir Ihnen weitere, detaillierte Informationen zu unseren Leistungseinschlüssen an die Hand.
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