Privatversicherung
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WOHNGEBÄUDE
.Die Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Sie schützt vor allem vor den finanziellen Folgen nach einem Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschaden. Versichert ist das Wohngebäude. Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt als versichert, soweit es sich in dem versicherten Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist.
BAULEISTUNGS-
VERSICHERUNGDie Risiken beim Bau eines Hauses tragen keineswegs allein die ausführenden Unternehmen. Auch Sie als Bauherr können für mögliche Schäden zur Rechenschaft gezogen werden. Mit einer Bauleistungsversicherung erhalten Sie Schadenersatz für Schäden an der Bauleistung – gleichgültig, wer sie zu verantworten hat.
Photovoltaik
.Die Photovoltaikversicherung ist in ihrer Ausprägung so unterschiedlich wie die Art der Photovoltaik-Anlagen. Während private und kleinere gewerbliche Anlagen standardisiert über Vergleiche angeboten werden können, bedarf es für größere gewerbliche Anlagen nach wie vor eines individuell ausgearbeiteten Angebots.
HAUSRAT
.Die Hausratversicherung schützt vor den finanziellen Folgen nach einem Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagel-, oder Einbruchdiebstahlschaden.
Die Tarifierung erfolgt unter anderem anhand der Adresse des Risikoortes. Die Prämie richtet sich hier anhand Einteilung nach Gebieten mit unterschiedlich hoher Einbruchdiebstahlgefährdung.GLASBRUCH
.Die Glasbruchversicherung gehört nicht zu den existentiell wichtigsten Versicherungen. In einem Wohnhaushalt mit Kindern oder mit anspruchsvoller Einrichtung stellt die Glasbruchversicherung jedoch eine sinnvolle Ergänzung dar. Denn der Austausch z.B. einer größeren Wohnzimmerscheibe kann schnell im hohen dreistelligen Bereich liegen.
UNFALLVERSICHERUNG
.Ein Unfall kann unvorhergesehen und plötzlich eintreten. Die Folgen sind oft schwerwiegend. Die Unfallversicherung hilft mit der Zahlung einer einmaligen Summe, um die schlimmsten Folgen unmittelbar bewältigen zu können. Insbesondere wird dabei an Einkommensausfälle gedacht, Umbaumaßnahmen (z.B. behindertengerechter Ausbau des Haushalts) oder teure Rehabilitation, soweit diese nicht vom Krankenversicherer übernommen werden.